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WAS ist ein Kleingarten?
Dazu kurz und knapp folgendes:
1. Ein Kleingarten ist nicht nur
zum Feiern da, sondern er bedeutet auch einiges an Arbeit
(die ja auch Spass machen kann).
2. Die Parzelle ist nur gepachtet, d.h. man kann nicht
machen was man will, sondern es müssen die Vorschriften
des Kleingartengesetzes beachtet und eingehalten werden.
3. Kleingärtnerische
Nutzung steht im Vordergrund. Das bedeutet Obst-
und Gemüseanbau auf mindestens 1/3 der Gartenfläche.
Siehe Beispiel!
Nur wer diese kleinen "Haken" akzeptiert,
sollte sich bewerben. Wer dann noch Lust hat, ein bischen
am Vereinsleben teilzunehmen, der ist bei uns
HERZLICH
WILLKOMMEN
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WIE bekomme ich einen
Kleingarten?
Am Anfang steht die Anmeldung
beim Bezirksverband. Dort hinterläßt man seine Personalien
und kommt dadurch in die Bewerberliste. Wer will kann
auch angeben, wieviel er für einen Kleingarten ausgeben
möchte. Nach einer gewissen Wartezeit (je nach Anzahl
freier Gärten) kann man beim BV nachfragen ob freie
Gärten vorhanden sind. Ist dies der Fall bekommt man
einen Besichtigungsschein. Man kann dann die Parzelle
von außen in Augenschein nehmen und bei Interesse einen
Termin mit dem Vorstand der jeweiligen Kolonie
zur genaueren Besichti- gung vereinbaren. Dieser erläutert
das weitere Prozedere und die Kostenaufstellung. Ist
alles geklärt, wird der Pachtvertrag vom BV ausgefüllt
und vom Vorstand übergeben.
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WO gibt es weitere
Informationen?
Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg-Friedenau
e.V.
12157 Berlin,
Vorarlberger Damm
36
Tel.: 030 78 09 76
90 - Fax: 030 78 09 76 99
kleingaertner-in-schoeneberg@t-online.de
Sprechzeiten immer Donnerstag in der Zeit von 17:00
bis 19:00 Uhr.
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Definition
des Begriffs "Kleingärtnerische Nutzung" des
Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V.


Quelle: Landesverband
Berlin
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